Mord

Mord im österreichischen Recht

Im österreichischen Recht ist Mord anders definiert als im deutschen. Mord ist hier eine vorsätzliche Tötung, die nicht unter den Tatbestand eines anderen Tötungsdelikts fällt. Es muss also kein Mordmerkmal vorliegen. Dementsprechend ist auch die Strafandrohung geringer als in Deutschland: Mord wird mit Freiheitsstrafe zwischen zehn und zwanzig Jahren oder

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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