Negative Meinungsfreiheit
Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit umfasst auch die sogenannte negative Meinungsfreiheit, nämlich die Freiheit, keine Meinung zu haben oder sich nicht zu äußern. Auch diese Möglichkeit ist vor dem Hintergrund historischer Erfahrungen mit Diktaturen zu sehen. So wurden in der DDR manchmal Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an Demonstrationen im Sinne
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Mitwirkende
Ralph Zade
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