Meinung und Tatsachenbehauptung
Eine Meinung im Sinne des Grundgesetzes ist ein subjektives Werturteil. Ihre Äußerung ist von einer Tatsachenbehauptung zu unterscheiden. Eine Meinungsäußerung ist eine Stellungnahme, die wiedergibt, was derjenige, der sie abgibt, meint, und als solche nicht wahr oder falsch. Eine Tatsachenbehauptung ist dagegen überprüfbar.
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Mitwirkende
Ralph Zade
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