Freiheit der Meinungsbildung
Die im Grundgesetz gewährleistete Meinungsfreiheit umfasst auch die Freiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Um sich eine Meinung bilden zu können, muss man die Möglichkeit haben, sich zu informieren. In enger Verbindung mit der Meinungsfreiheit stehen deshalb das verwandte Grundrecht der Pressefreiheit und das Verbot der Zensur.
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe