Meinungsfreiheit

Freiheit der Meinungsbildung

Die im Grundgesetz gewährleistete Meinungsfreiheit umfasst auch die Freiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Um sich eine Meinung bilden zu können, muss man die Möglichkeit haben, sich zu informieren. In enger Verbindung mit der Meinungsfreiheit stehen deshalb das verwandte Grundrecht der Pressefreiheit und das Verbot der Zensur.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.