Zensur (Publizistik)

Die Zensur [lateinisch] ist die Aufsicht, die staatliche Behörden oder von ihr ermächtigte Institutionen über Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Filme oder Theaterstücke ausüben, verbunden mit der Macht, deren Erscheinen (Aufführung) zu verhindern oder den Wortlaut zu verändern (Vorzensur) oder sie nach Erscheinen (Aufführung) einzuziehen oder zu verbieten (Nachzensur).

In freiheitlich-demokratischen Staaten ist die Zensur abgeschafft; so steht im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 5): »Eine Zensur findet nicht statt«. – Siehe auch Pressefreiheit.

Quellenangabe

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