Zeuge (Recht)
Ein Zeuge oder eine Zeugin ist eine Person, die in einem gerichtlichen (nicht sie selbst betreffenden) Verfahren zur Aufklärung des Sachverhalts vernommen wird.
Zeuginnen und Zeugen haben die Pflicht, auf Vorladung hin zu erscheinen und wahrheitsgemäße Aussagen zu machen (»Zeugnispflicht«), gegebenenfalls unter Eid. Jedoch haben Verwandte, Ehegattinnen und Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Verlobte von Angeklagten das Recht, die Aussage zu verweigern (»Zeugnisverweigerungsrecht«). Dies gilt auch für Personen, die durch ihren Beruf
Informationen zum Artikel
Quellenangabe