Anklage

Anklage, bei Gericht gestellter Antrag auf Einleitung eines Strafverfahrens gegen eine bestimmte Person. Die Anklage wird in der Regel durch die öffentliche Klage der das Anklagemonopol besitzenden Staatsanwaltschaft (§ 152 StPO), in den Ausnahmefällen der Privatklage durch den Verletzten erhoben. Sie erfolgt a) durch Einreichung der Anklageschrift

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