Hauptverhandlung
Hauptverhandlung, im Strafprozess der zweite und wesentliche Teil des Hauptverfahrens. Die öffentliche und mündliche Hauptverhandlung findet in ununterbrochener Gegenwart der Richter und Schöffen sowie der Staatsanwaltschaft und eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle statt. Der Strafrichter kann in der Hauptverhandlung von der Hinzuziehung eines Urkundsbeamten absehen. Staatsanwalt und Verteidiger dürfen wechseln
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