Fragerecht (Strafprozess)
Fragerecht, Strafprozess:
das Recht der beisitzenden Berufsrichter, der Schöffen, der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers, in der Hauptverhandlung Fragen an den Angeklagten, die Zeugen und die Sachverständigen zu stellen. Auch der Angeklagte hat ein Fragerecht, doch ist die unmittelbare Befragung eines Angeklagten durch einen Mitangeklagten unzulässig (§ 240 StPO). Ungeeignete oder nicht zur
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