Vorführung (Recht)
Vorführung, Recht:
die zwangsweise vorgenommene Zuführung einer Person vor eine Behörde, meist aufgrund eines richterlichen Vorführungsbefehls. – Im Zivilprozess ist die Vorführung in Ehe- und Kindschaftssachen bei geladenen und wiederholt ausgebliebenen Parteien (§§ 613, 640 ZPO) und allgemein bei wiederholt ausgebliebenen Zeugen zulässig (§ 380 Absatz 2 ZPO). Sie erfolgt aufgrund
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