Klageerzwingungsverfahren

Klage|erzwingungsverfahren, Verfahren, in dem der durch eine Straftat verletzte Anzeigeerstatter die Erhebung der öffentlichen Klage betreiben kann, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat (§§ 172–177 StPO). Wenn der Verletzte die Strafverfolgung beantragt hat, ist er von einer Einstellung unter Angabe der Gründe zu benachrichtigen und über die Möglichkeit

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