Ermittlungsverfahren (Strafprozessrecht)

Ermittlungsverfahren, Vorverfahren, Strafprozessrecht:

der erste Abschnitt des Strafverfahrens (Strafprozess), der vor der Anklageerhebung und vor dem möglichen Hauptverfahren liegt (§§ 158 ff. StPO). Er steht unter der Leitung der Staatsanwaltschaft, die bei jedem Verdacht einer Straftat den Sachverhalt zu erforschen hat; sie muss dabei unparteiisch vorgehen und auch die einen Beschuldigten entlastenden

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