gefahrgeneigte Arbeit
gefahrgeneigte Arbeit, diejenige Arbeit eines Arbeitnehmers, die infolge ihrer Eigenart eine besonders hohe Wahrscheinlichkeit in sich birgt, dass auch bei allgemein beachteter erforderlicher Sorgfalt dem Arbeitnehmer ein Schaden stiftendes Versehen unterläuft (Bundesarbeitsgericht). Nach der bis 1994 herrschenden Rechtsprechung galt eine Haftungsbeschränkung für Schäden, die der Arbeitnehmer bei der betrieblichen
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