Direktzusage (betriebliche Altersversorgung)
Direktzusage, betriebliche Altersversorgung:
vertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer bestimmte Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung unmittelbar selbst zu zahlen. Der Arbeitgeber ist der Versorgungsträger. Auf die Leistungen hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch. Die Finanzierung obliegt entweder dem Arbeitgeber oder erfolgt per Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber bildet für die Verpflichtungen nach
Informationen zum Artikel
Quellenangabe