Maßregelungsverbot
Maßregelungsverbot, Verbot der Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer seine Rechte in zulässiger Weise ausübt (§ 612 a BGB). Maßregelungsverbote in Tarifverträgen verbieten die Maßregelung wegen zulässiger Teilnahme an Arbeitskämpfen. Ob auch bei rechtswidrigen Arbeitskämpfen Maßregelungsverbote eingreifen, ist umstritten. Rechtswidrig sind sogenannte Streikbruchprämien, mit denen der Arbeitgeber
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