Arbeitnehmerhaftung
Arbeitnehmerhaftung, das Einstehenmüssen eines Arbeitnehmers für einen Schaden, den er bei einer durch den Betrieb veranlassten Arbeit und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses am Vermögen des Arbeitgebers verursacht hat. Nach der neueren Rechtsprechung muss ein Arbeitnehmer in der Regel nur noch für derartige Schäden haften, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt
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