Diligentia (Recht)
Diligentia [lateinisch »Sorgfalt«], Recht:
Die Beachtung oder Nichtbeachtung der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt entscheidet über die Haftung bei Fahrlässigkeit (§ 276 BGB). – Diligentia quam in suis, Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, gesetzliche Haftungserleichterung, nach der in bestimmten Fällen (z. B. bei unentgeltlicher Verwahrung, bei Vorerbschaft) nur für die Sorgfalt eingestanden werden muss, die
Informationen zum Artikel
Quellenangabe