Diligentia (Recht)

Diligentia [lateinisch »Sorgfalt«], Recht:

Die Beachtung oder Nichtbeachtung der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt entscheidet über die Haftung bei Fahrlässigkeit (§ 276 BGB). – Diligentia quam in suis, Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, gesetzliche Haftungserleichterung, nach der in bestimmten Fällen (z. B. bei unentgeltlicher Verwahrung, bei Vorerbschaft) nur für die Sorgfalt eingestanden werden muss, die

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