Verwahrung (bürgerlichen Recht)

Verwahrung, im bürgerlichen Recht die Gewährung von Raum und Übernahme der Obhut für eine bewegliche Sache (§§ 688–700 BGB) aufgrund selbstständiger Vertragsverpflichtung (Verwahrungsvertrag) oder als Nebenpflicht eines anderen Vertrages (z. B. Verwahrung der Garderobe beim Theaterbesuch aufgrund des durch Verkauf der Theaterkarten geschlossenen Vertrages). Von einer unregelmäßigen Verwahrung

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