Wechsel

Wechsel, ein schriftliches, unbedingtes Zahlungsversprechen; eine Urkunde, in der sich der Aussteller verpflichtet, zu einem bestimmten Zeitpunkt demjenigen, der den Wechsel dann vorlegt, unbedingt den darin genannten Betrag zu zahlen. Wenn der Inhaber des Wechsels schon vor dem im Wechsel genannten Zahlungstermin über das Geld verfügen möchte, kann er

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