Delkredere (Handelsrecht)
Delkredere [italienisch] das, -/-, Handelsrecht:
eine vertraglich übernommene Garantie für die Erfüllung einer Forderung; es kommt im Allgemeinen bei Kommissionären (gegenüber den Kommittenten, § 394 HGB) und Handelsvertretern (gegenüber dem Geschäftsherrn, § 86 b HGB) vor. Bei Handelsvertretern bedarf das Delkredere der Schriftform. Das Delkredere begründet einen zusätzlichen Anspruch auf die Delkredereprovision.
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