Mobilitätsgarantie (Recht)

Mobilitätsgarantie, Recht:

Bezeichnung für die bei Kfz-Käufen oder Kfz-Reparaturen und -Inspektionen gegenüber dem Kunden abgegebene vertragliche Zusage, im Bedarfsfall Leistungen zu erbringen oder zu finanzieren, die die Mobilität des Kfz oder die Mobilität des Kunden und gegebenenfalls weiterer Personen mithilfe anderer Verkehrsmittel wiederherstellen. Je nach Vertragsgestaltung können auch ein Rücktransport des Kfz

Quellenangabe

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