Vertretung ohne Vertretungsmacht
Vertretung ohne Vertretungsmacht, das Fehlen oder Überschreiten der Vertretungsmacht (Stellvertretung). Ein von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen abgeschlossener Vertrag ist schwebend unwirksam, d. h., er bedarf der Genehmigung durch den Vertretenen. Bis zur Genehmigung ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt, es sei denn, er
Informationen zum Artikel
Quellenangabe