Auskunftspflicht (bürgerlichen Recht)
Auskunftspflicht, die auf Gesetz oder Vertrag beruhende Verpflichtung zur Vermittlung bestimmter Kenntnisse. Im bürgerlichen Recht dient sie insbesondere zur Sicherung und umfänglichen Fixierung einzelner Ansprüche. Im BGB geregelt ist z. B. die Auskunftspflicht des Abtretenden einer Forderung, des Beauftragten, der Ehegatten über ihr Endvermögen, des Erben und Erbschaftbesitzers.
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