Auskunftspflicht (bürgerlichen Recht)

Auskunftspflicht, die auf Gesetz oder Vertrag beruhende Verpflichtung zur Vermittlung bestimmter Kenntnisse. Im bürgerlichen Recht dient sie insbesondere zur Sicherung und umfänglichen Fixierung einzelner Ansprüche. Im BGB geregelt ist z. B. die Auskunftspflicht des Abtretenden einer Forderung, des Beauftragten, der Ehegatten über ihr Endvermögen, des Erben und Erbschaftbesitzers.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.