Kommissionsgeschäft

Kommissionsgeschäft, Kommission,

Rechtsgeschäft, durch das es ein Kaufmann oder ein Kleingewerbetreibender (der Kommissionär) gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere im eigenen Namen, aber für Rechnung (d. h. im Auftrag) eines anderen (des Kommittenten) einzukaufen oder zu verkaufen (§§ 383 ff. HGB). Vertragspartner des Ausführungsgeschäfts (also mit einem Dritten) ist der Kommissionär

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