Consensus (katholisches Kirchenrecht)

Consensus [lateinisch »Übereinstimmung«, »Zustimmung«] der, -/-,  katholisches Kirchenrecht:

die Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft, im engeren Sinn der Ehekonsens (Consensus matrimonialis), die zwischen ehefähigen Personen zur Eheschließung notwendige innere Willenseinigung und gegenseitige äußere Willenserklärung (cc. 1095 ff. CIC).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.