Konvalidation (katholisches Kirchenrecht)

Konvalidation [lateinisch, zu valere »Geltung haben«] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:

die »Gültigmachung« einer kirchlich ungültig geschlossenen Ehe durch Aufhebung des Grundes der Ungültigkeit. Die Konvalidation erfolgt durch den Diözesanbischof oder den Heiligen Stuhl (cc. 1156–1165 CIC).

Quellenangabe

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