Koadjutor (katholisches Kirchenrecht)
Koadjutor [lateinisch »Mitgehilfe«] der, -s/...ˈtoren, katholisches Kirchenrecht:
ein Titularbischof, der in päpstlichem Auftrag und mit besonderen Vollmachten ausgestattet einem Bistum oder Diözesanbischof zugeordnet wird. Er hat bei Vakanz des bischöflichen Stuhls das Recht der Nachfolge (cc. 403–411 CIC).
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