Privilegium Paulinum (katholisches Kirchenrecht)
Privilegium Paulinum [lateinisch], katholisches Kirchenrecht:
das nach dem Apostel Paulus (1. Korintherbrief 7, 12–15) benannte Ausnahmerecht von dem Grundsatz der Unauflöslichkeit einer vollzogenen Ehe. Es gibt im Falle einer Ehe zwischen Ungetauften demjenigen, der nach einer nicht christlichen Eheschließung katholisch geworden ist, die Möglichkeit, »zugunsten des Glaubens« eine neue, christliche Ehe einzugehen, wenn der Partner
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