Laisierung (katholisches Kirchenrecht)
La|isierung, katholisches Kirchenrecht:
die Entlassung aus dem Klerikerstand. Sie kann (nach cc. 290 bis 293 CIC) erfolgen, 1) wenn durch kirchliches Gerichtsurteil oder Verwaltungsbescheid eine Weihe für ungültig erklärt wird; 2) im Frieden mit der Kirche auf eigenen Antrag aus schwerwiegenden Gründen durch einen Gnadenakt des Apostolischen Stuhles, wobei die Entbindung von der
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