Glaubensgehorsam (katholisches Kirchenrecht)
Glaubensgehorsam, katholisches Kirchenrecht:
die von jedem Glied der Kirche (Gläubigen) geforderte Zustimmung zur kirchlichen Glaubensverkündigung. Sie wird verlangt, auch wenn die eigene Erkenntnis einer Glaubenswahrheit fehlt (insoweit ist sie Gehorsam), und zwar unbedingt für das Dogma (c. 750 CIC), unter Freigabe der theologischen Erörterung für die nicht definitiv verpflichtende (Lehr-)Verkündigung (c. 752 CIC).
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