Aufforderung (Strafrecht)
Aufforderung, Strafrecht:
Wer einen anderen auffordert, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch, aber in gemilderter Form, bestraft (§ 30 Absatz 1 StGB). Ähnliche Regelungen sind in § 15 des österreichischen StGB und in Artikel 24 Absatz 2 des schweizerischen StGB enthalten.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe