Verdächtigung (Strafrecht)

Verdächtigung, Strafrecht:

die Äußerung (Behauptung oder Vermutung), dass jemand eine Straftat begangen habe. Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB; bis 1974: falsche Anschuldigung) begeht, wer einen anderen wider besseres Wissen bei einer Behörde (oder ähnlichen Dienststelle) einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht verdächtigt, um dadurch behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.