Geheimnisverrat (Strafrecht)
Geheimnisverrat, Strafrecht:
Sammelbegriff für den Bruch bestimmter geschützter privater oder öffentlicher Geheimnisse. Nach § 203 Absätze 2 bis 5 StGB wird der Verrat von Privatgeheimnissen durch Amtsträger oder andere für den öffentlichen Dienst Tätige bestraft, während § 353 b StGB den Verrat von Dienstgeheimnissen oder die Verletzung einer besonderen öffentlich-rechtlichen Geheimhaltungspflicht unter
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