Begünstigung (Strafrecht)

Begünstigung, Strafrecht:

die nach Begehung einer rechtswidrigen Tat dem Täter oder Teilnehmer geleistete Hilfe zur Sicherung der Vorteile der Tat; wird nach § 257 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe geahndet; doch darf die Strafe nicht schwerer sein als die für die begünstigte Tat (Vortat) angedrohte Strafe. Die Tathandlung,

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