Zwischenurteil (Zivilprozess)
Zwischen|urteil, Zivilprozess:
Urteil über einzelne Streitpunkte, die für das Endurteil erheblich sind, wie im Zwischenstreit über prozessuale Vorfragen (§ 303 ZPO), besondere Prozessvoraussetzungen (§ 280 ZPO) und über den Grund eines nach Grund und Betrag streitigen Anspruchs (§ 304 ZPO). Dieses Grundurteil und das Zwischenurteil nach § 280 ZPO sind mit Rechtsmitteln
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar