Grundurteil (Prozessrecht)
Grundurteil, Prozessrecht:
ein Urteil, durch das über einen eingeklagten Anspruch, der nach Grund (besteht überhaupt ein Anspruch?) und Betrag (wenn ja, wie viel?) streitig ist, vorab dem Grunde nach entschieden wird (z. B. §§ 304 ZPO, 111 Verwaltungsgerichtsordnung). Das Grundurteil ist nur möglich bei Klagen, die auf Geld oder andere vertretbare Sachen
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