Urteil (Prozessrecht)

Urteil [althochdeutsch urteil(i), eigentlich »Wahrspruch, den der Richter erteilt«], Prozessrecht:

der den Prozess entscheidende Richterspruch (§§ 300 ff. ZPO, §§ 260 ff. StPO). Das Verfahren zur Fällung eines Urteils wird auch Erkenntnisverfahren genannt.

Quellenangabe

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