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Zwecksteuern

Zwecksteuern, Steuern, deren Aufkommen für bestimmte Verwendungszwecke festgelegt ist (Zweckbindung) oder die über die Erzielung von Einnahmen hinaus eine Beeinflussung des Verhaltens der Wirtschaftssubjekte bewirken sollen (»nicht fiskalische Steuerfunktion«; z. B. Tabaksteuer, Umweltabgaben).

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