Zweckbindung (Finanzwissenschaft)
Zweckbindung, Finanzwissenschaft:
die Festlegung von Teilen der öffentlichen Einnahmen für bestimmte Aufgaben beziehungsweise Ausgaben. Die Zweckbindung ist eine Abweichung vom Prinzip der Nonaffektation. In Deutschland gibt es eine Zweckbindung v. a. bei der Mineralölsteuer (für kommunale Verkehrsvorhaben gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz), ferner bei der Feuerschutz- und der Totalisatorsteuer sowie bei den meisten Quasisteuern. –
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