Zwangsvergleich
Zwangsvergleich, in Konkursverfahren, die bis 31. 12. 1998 beantragt wurden, von der Mehrheit der nicht bevorrechtigten Gläubiger mit dem Schuldner abgeschlossener Vergleich, dem durch Bestätigung des Gerichts auch die übrigen nicht bevorrechtigten Gläubiger unterworfen waren. Nach Rechtskraft der Bestätigung wurde das Konkursverfahren aufgehoben. Mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung vom 5.
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