Konkurs

Konkurs [lateinisch concursus »das Zusammenlaufen (der Gläubiger)«] der, -es/-e,

Generalzwangsvollstreckung in das Vermögen des wirtschaftlich zusammengebrochenen Schuldners (Gemeinschuldner) zur gleichmäßigen anteilmäßigen Befriedigung aller persönlichen Gläubiger (Konkursgläubiger), die im Zeitpunkt der Eröffnung des Konkurses eine Forderung gegen ihn haben, durch Verwertung des gesamten pfändbaren Schuldnervermögens (Konkursmasse). Der Konkurs ist für Verfahren, die bis zum 31. 12. 1998

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