Zwangsgeld (Verwaltungsvollstreckungsrecht)

Zwangsgeld, Verwaltungsvollstreckungsrecht: neben Ersatzvornahme und unmittelbarem Zwang ein Zwangsmittel im Verwaltungsvollstreckungsverfahren, das den mit Zwangsgeld Belasteten veranlassen soll, eine bestimmte Handlung vorzunehmen (Höhe: 1,50 € bis 1 000 €).

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