Anwaltszwang (Strafprozess)
Anwaltszwang, die den Parteien eines Rechtsstreits auferlegte Verpflichtung, sich in bestimmten Gerichtsverfahren (Anwaltsprozessen) durch einen bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Der Anwaltszwang soll vornehmlich dem Schutz der Parteien dienen. Er ergreift das gesamte Verfahren und schließt wirksame Prozesshandlungen der Parteien selbst aus; diese können z.
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