Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Verwaltungsvollstreckungsverfahren, besonderes Verwaltungsverfahren zur Vollstreckung von Verwaltungsakten. In der Bundesverwaltung gilt hierfür das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) vom 27. 4. 1953; die Länder haben entsprechende Gesetze. Das Verwaltungsvollstreckungsverfahren bezieht sich sowohl auf die Vollstreckung von Geldforderungen durch Beitreibung wie auch auf die Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen. Bestimmte Ansprüche werden
Informationen zum Artikel
Quellenangabe