Wohngeld

Wohngeld, aus öffentlichen Mitteln grundsätzlich auf Antrag gewährter Zuschuss für die Nutzung einer Mietwohnung oder eines Heimplatzes (Mietzuschuss, Mietbeihilfe) sowie für eigengenutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss): Rechtsgrundlagen sind das Wohngeldgesetz in der Fassung vom 24. 9. 2008 und die Wohngeldverordnung in der Fassung vom 19. 10. 2001. Mit der Wohngeldreform 2009 wurden

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