Wohngeld
Wohngeld, aus öffentlichen Mitteln grundsätzlich auf Antrag gewährter Zuschuss für die Nutzung einer Mietwohnung oder eines Heimplatzes (Mietzuschuss, Mietbeihilfe) sowie für eigengenutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss).
Rechtsgrundlagen sind das Wohngeldgesetz in der Fassung vom 24.9.2008 und die Wohngeldverordnung in der Fassung vom 19.10.2001. Mit der Wohngeldreform 2009 wurden erstmals die Heizkosten in das Wohngeld einbezogen. Durch Bundestagsbeschluss 2010 wurde diese Regelung jedoch mit Wirkung zum 1.1.2011 wieder zurückgenommen. Maßgebend für die Wohngeldberechtigung sind die Höhe des
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