Gegenwart und Perspektiven der Wiederaufarbeitung
Nach dem 2002 novellierten Atomgesetz ist die Abgabe von bestrahlten Kernbrennstoffen aus kommerziellen Kernkraftwerken zur schadlosen Verwertung an eine WAA seit dem 1. Juli 2005 verboten. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Transporte zur WAA zugelassen und die angelieferten Mengen durften verarbeitet werden. Damit ist seit Juli 2005 die direkte Endlagerung
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