Wettbewerbsverbot
Wettbewerbsverbot, Konkurrenzverbot,
arbeitsrechtlich das Verbot, dem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses darf ein kaufmännischer Angestellter ohne Einwilligung seines Arbeitgebers bei verfassungskonformer Auslegung von § 60 HGB in dem Handelszweig seines Arbeitgebers weder ein Handelsgewerbe betreiben noch für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen (gesetzliches Wettbewerbsverbot). Handelsgewerbe ist jeder
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