Handlungsbevollmächtigter
Handlungsbevollmächtigter, jemand, der ohne Erteilung von Prokura ermächtigt ist, einen Kaufmann in seinem Handelsgewerbe Dritten gegenüber zu vertreten. Die Handlungsvollmacht kann sich auf den Betrieb des Handelsunternehmens im Ganzen (Generalvollmacht) oder auf die Vornahme einer bestimmten Art von Geschäften (Gattungsvollmacht) oder einzelner Geschäfte (Spezialvollmacht) erstrecken (§§ 54 ff.
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