Zeugnis (Arbeitsrecht)
Zeugnis [mittelhochdeutsch (ge)ziugnisse, zu Zeuge], Arbeitsrecht:
schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers, die er dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen hat; ein Zeugnis in elektronischer Form ist gesetzlich ausgeschlossen. Auf Erteilung eines Zeugnisses besteht ein unabdingbarer Rechtsanspruch (§§ 630 BGB, 109 Gewerbeordnung). Die äußere Form des Zeugnisses hat entsprechend seiner Bedeutung für das weitere berufliche Fortkommen des
Werke
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar