Handlungsgehilfe

Handlungsgehilfe, kaufmännischer Angestellter,

ein Angestellter, der in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste gegen Entgelt angestellt ist, z. B. der Buchhalter, Verkäufer, Einkäufer, Handlungsreisende (Geschäftsreisende). Das Recht der Handlungsgehilfen ist in den §§ 59 ff. HGB geregelt. Nach dem Sprachgebrauch ist der Handlungsgehilfe Kaufmann, nach dem Gesetz ist er es nicht, weil er

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